Fahrtkosten durch den Arbeitgeber erstatten lassen – Erstattung

von am 20. Februar 2012 in Jobs und Arbeit

Fahrtkosten durch den Arbeitgeber erstatten lassen – Erstattung
Schwierigkeit: normal
Anmerkungen: Betrachtung Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
1
Es ist möglich die Kosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vom Arbeitgeber erstatten zu lassen. Dies stellt steuerplichtigen Arbeitslohn dar.
2
Im Gegenzug dazu können Sie dennoch trotzdem die Werbungskosten mit 30Cent pro Kilometer bei Ihrer Einkommensteuererklärung abziehen( Entfernungspauschale).
3
Eine Pauschalierung der Lohnsteuer ist mit 15% möglich. Der Arbeitgeber kann im Innenverhältnis die pauschalierte Lohnsteuer auf den Arbeitnehmer abwälzen, dabei gilt diese als zugeflossener Arbeitslohn und darf die Bemessungsgrundlage nicht mindern.







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