Fahrtkosten erstattet bekommen – Anleitung für die Berufsschule
von Matthias
am 2. Februar 2012
in Allgemein, Finanzen
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Es besteht innerhalb der Lehrzeit eine Berufsschulpflicht. Hier stellt sich die Frage, wer übernimmt die Fahrtkosten; der Azubi oder der Ausbildungsbetrieb. Offiziell, d.h. durch den Gesetzgeber, ist der Betrieb zur Übernahme dieser Kosten nicht verpflichtet.
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Viele Ausbildungsbetriebe übernehmen diese Kosten trotzdem und sei es nur anteilsmäßig. Hier sollte der Auszubildende keine Scheu haben und den Arbeitgeber darauf ansprechen. Eine Ausnahme ist allerdings gesetzlich verankert.
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Sollte der Ausbildungsbetrieb für den Azubi eine ganz bestimmte Berufsschule vorschreiben, d.h., die Berufsschule, die dem Ausbildungsbetrieb oder dem Wohnort des Auszubildenden am nahesten liegt, ablehnen, so muss in diesem speziellen Fall der Arbeitsgeber die Fahrtkosten voll übernehmen. Neben den Fahrkosten können Sie aber auch bei den Versicherungsgebühren sparen. So hilft oft schon ein Vergleich bei einem der üblichen Vergleichportale wie z. B.
http://www.youngtimer-versicherung.com/ Durch einen schnellen Vergleich kann man bares Geld sparen.
Tags: Arbeitgeberanteil, Ausbildung, Berufsschulweg, Business&Finanzen, Kostenerstattung
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