Firmennamen schützen lassen – Anleitung
von Matthias
am 19. Februar 2012
in Jobs und Arbeit
Anmerkungen: Jedes Unternehmen, das überregional, bundesweit oder sogar international tätig werden will, sollte den Firmennamen durch eine sog. Markenanmeldung umfassend und effizient schützen.
2
Der Firmennamen, der durch einen Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung belegt werden muss, kann auch zusammen mit dem Firmenlogo angemeldet werden. Auch eine GmbH in Gründung (i.G.) kann bereits in das Markenregister eintragen werden.
3
Für den gesamten Ablauf der Beantragung und Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt ist eine Bestellung eines Anwalts nicht vorgeschrieben. Trotz allem sollte die Antragstellung professionell erfolgen, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
6
Für die Eintragung muss eine Zeitspanne von 7 bis 8 Monate eingeplant werden. Gegen höhere Gebühren kann aber auch eine beschleunigte Prüfung beantragt werden.
7
Anfallende Kosten setzen sich aus Gebühren für die Anmeldung und für die Klassifizierung zusammen. Bei der Standard-Anmeldung für den Schutz des Firmennamens fallen derzeit 300,00 EUR an. Eine detaillierte Gebühren-Übersicht ist unter
http://www.dpma.de/marke/gebuehren/index.html zu finden
Tags: Business&Finanzen, Firmenregistrierung, Markenanmeldung, Unternehmenskennzeichenschutz
Print article
Kommentieren