Hunde im Wohnheim – Ansporn oder Ablenkung?
In den meisten Studentenwohnheimen ist das Halten von Haustieren grundsätzlich untersagt. Die einzelnen Mietverträge bzw. die Hausordnung beinhalten dazu eine entsprechende Klausel. Nur in einigen, meist kleineren Wohnanlagen ist die Tier- speziell die Hundehaltung nicht extra geregelt und es somit möglich, seinen Vierbeiner auch während des Studiums bei sich zu haben. Sonderregelungen bestehen auch für behinderte Studenten mit ihren Service- bzw. Blindenführhunden, die diese zudem auch zu Vorlesungen und Prüfungen mitnehmen dürfen.
Aber weshalb ist das so?
Argumente Pro Hundehaltung in Wohnheimen:
Es ist unbestritten, dass Haustiere Verantwortungsbewusstsein, soziale Kompetenzen, Disziplin und Lebensfreude steigern können. Studien belegen zudem die positive gesundheitliche oder therapeutische Wirkung. Auch Studenten, vielbeschäftigt und über ausreichend menschlichem Kontakt verfügend, haben oft ein inniges Verhältnis zu ihrem Hund, der Ansprechpartner und Begleiter in der Freizeit war. Die Beschäftigung mit dem Tier hilft Stress abzubauen – zumal die Studierenden oft hohen psychischen Belastungen ausgesetzt sind -, fördert die Bewegung und erleichtert die Kommunikation untereinander. Ein Hund verleiht Selbstsicherheit, erleichtert den Zutritt in die Gemeinschaft und stärkt das Selbstbewusstsein – was sich in hohem Maße als Ansporn und förderlich für die Studienarbeit erweist. Nicht unerwähnt bleiben sollte auch der Aspekt der Sicherheit. Selbst der kleinste Hund ist besser als jede Alarmanlage! Warum also dieses rigorose Verbot?
Argumente Contra Hundehaltung in Wohnheimen:
Als Hauptgrund wird ausgerechnet ein auch als Positivkriterium betrachtetes Argument gewählt – das der Sicherheit. In diesem Fall die der Bewohner. Tatsache ist, schlecht sozialisierte und unerzogene Hunde können ein Verletzungsrisiko bedeuten. Als weitere Ursachen gelten Lärmbelästigung, Schmutz und dadurch bedingt vermehrte Arbeit, die mögliche Zerstörung der Einrichtungssubstanz bzw. der Grünanlagen, Hygieneprobleme und nicht zuletzt die Sorge, die Hunde könnten vom Studium ablenken.
Dabei könnte die Erlaubnis zur Hundehaltung geprüft und an bestimmte Bedingungen geknüpft werden, z.B. an eine Haftpflichtschäden abdeckende Hundeversicherung, oder an zusätzliche Auflagen im Mietvertrag, damit das Pro wirken kann und das Contra entschärft wird.
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