Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge
Zahlreiche Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge an, denn sie möchten gute und langjährige Mitarbeiter bei der Stange halten und sie an sich binden. Die betriebliche Altersvorsorge kann über verschiedene Wege erfolgen und ist oft an eine bestimmte Betriebszugehörigkeit der Mitarbeiter gebunden. Die betriebliche Altersvorsorge ist eine freiwillige Leistung der Unternehmen, sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge
Bei der betrieblichen Altersvorsorge handelt es sich zumeist um eine Form der Lebensversicherung. Die Unternehmen schließen diese Lebensversicherung zumeist für mehrere Mitarbeiter gleichzeitig ab, sie wählen dazu einen ganz bestimmten Versicherer und können deshalb von günstigen Gruppentarifen profitieren, was für das Unternehmen und für die Mitarbeiter gleichermaßen nützlich ist. Sie als Mitarbeiter sind nicht der direkte Versicherungsnehmer, denn Versicherungsnehmer ist in diesem Falle Ihr Arbeitgeber. Erfolgt die BAV über Direktversicherungen, sind die Beiträge, die das Unternehmen zahlen muss, besonders günstig, denn die Direktversicherungen verzichten auf teuren Außendienst. Sie als Mitarbeiter können dabei von guten Versicherungsleistungen profitieren.
Erfolgt die betriebliche Altersvorsorge über U-Kasse, so zahlt das Unternehmen in eine Unterstützungskasse ein und kann von günstigen Beiträgen profitieren. Diese Unterstützungskassen stellen eigenständige Versorgungsinstitute dar und unterliegen nicht der Finanzaufsicht. Die Unterstützungskasse hat das Recht, die durch die Unternehmen eingezahlten Beträge zur Altersvorsorge der Mitarbeiter auf unterschiedliche Weise anzulegen. Kommt es zu einer Insolvenz der Unterstützungskasse, so sind die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung nicht gesichert, denn jetzt liegt es an Ihrem Arbeitgeber, ob er einspringt. Damit der Arbeitgeber im Falle einer eigenen Insolvenz oder einer Insolvenz der Unterstützungskasse die Anwartschaften zahlen kann, zahlt er oft in eine Rückdeckungsversicherung ein und ist Mitglied in einem Pensionssicherungsverein. Kommt es zu einer Insolvenz des Arbeitgebers, erhalten Sie die bereits für Sie gezahlten Beträge beim Eintritt in das Rentenalter vom Pensionssicherungsverein.
Wichtig bei der betrieblichen Altersvorsorge
Scheiden Sie selbst freiwillig aus dem Unternehmen aus, haben Sie zumeist keinen Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge, die bereits gezahlten Beträge verfallen. Kommt es zu einer Insolvenz des Arbeitgebers, so kommt es darauf an, in welcher Form Ihr Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge vorgenommen hat. Bestand die Vorsorge für Sie noch nicht lange, haben Sie zumeist keinen Anspruch darauf. Anderenfalls, wenn bereits über viele Jahre Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge gezahlt wurden, tritt die Versicherung ein, denn Sie haben einen Anspruch auf die bereits gezahlten Beiträge erworben.
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