Riester Rente wechseln – Anleitung
von Matthias
am 21. April 2012
in Allgemein
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Ihnen steht jederzeit mit der Berücksichtigung der Kündigungsfrist das Recht zu, Ihren Riester-Vertrag zu kündigen.
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Dabei beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate vor Ablauf des Quartals.
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Bitte beachten Sie, dass Sie die Kündigung erst nach Abschluss einer neuen Riester-Rente eines anderen Anbieters eingereicht werden sollte.
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Dies ist notwendig, um das bereits eingezahlte Geld reibungslos dem neuen Anbieter überweisen zu können.
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Bei einem Wechsel fällt für Sie eine so genannte Wechselgebühr an, diese beträgt in der Regel 50,00 Euro, je nach Anbieter kann die Wechselgebühr jedoch bis zu 150,00 Euro belaufen.
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Die Wechselgebühr ist in Ihrem Vertrag vereinbart und kann auch dort eingesehen werden.
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Füllen Sie lediglich die vorgegebenen Eingabefenster mit Ihren Daten aus.
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Versenden Sie das jeweilige Schreiben immer per Einschreiben, so können Sie bei Bedarf den Versand des Schreibens und damit verbunden die ordnungsgemäße Kündigung beweisen.
Tags: Riester-Rente, Sonstiges, Versicherung, Wechsel, wechseln
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