Schufa Einträge löschen lassen – Anleitung
von Matthias
am 3. Februar 2012
in Allgemein
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Wenn man einen oder mehrere Einträge bei der Schufa hat und davon weiß, weiß man bekanntlich auch um welche Gläubiger es sich handelt.
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Um diesen Eintrag entfernen zu lassen, muss die Gesamtschuld, sofern sie berechtigt ist, komplett beglichen sein.
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Für das Begleichen der Gesamtschuld muss der Schuldner ein Dokument in seinen Händen haben.
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Dieses Dokument (Quittung, Kontoauszug, Schreiben des Gläubigers, dass die Schuld beglichen wurde, etc.) schickt man an die Schufa mit einem Begleitschreiben in dem steht, dass man den Eintrag gelöscht haben möchte.
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Die zuständige Schufa kümmert sich dann um das Anliegen und wird den negativen Eintrag dann entfernen.
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Danach sollte der Schuldner wieder eine ausgezeichnete Bonität aufweisen.
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Allerdings führen diverse andere Informationsunternehmen evtl. ebenfalls Daten über Schuldner so z.B. Schimmelpfeng, Creditreform, Infoscore etc.
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Auch bei diesen Anbietern sollte man eine Selbstauskunft machen, damit man im Bilde ist.
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Beispielsweise gibt es auch Einträge bei zu spät bezahlter Rechnungen (Einträge über die Zahlungsgewohnheiten).
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Dies kann auch ein Grund sein, warum ein bestimmtes Unternehmen einem Kunden keine Ware auf Rechnung liefert – so macht es z.B.
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Tags: Business&Finanzen, Eintrag, Einträge, Finanzen, Geld, löschen lassen, Schufa
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