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Bei der Einkommensteuererklärung kann man mit folgenden Tipps viel Geld sparen.
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Seit dem Jahr 2009 ist es zum Beispiel möglich, Handwerksarbeiten oder Dienstleistungen von der Steuer abzusetzen.
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Zu den Dienstleistungen gehören unter anderem die eingestellte Putzfrau, der Pfleger oder auch ein Au-Pair Mädchen.
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Zu den Handwerksarbeiten am Haus gehören beispielsweise Malerarbeiten und Bodenarbeiten, aber auch Renovierungen an der Fassade, am Dach, an den Heizungsanlagen und an den Gas-, Elektro- oder Wasserinstallationen.
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Sogar die Rechnung des Schornsteinfegers oder der komplette Umzug, inklusive der anstehenden Renovierungsarbeiten, können bei der Steuer angegeben und abgesetzt werden.
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Dies gilt allerdings nur, wenn man für die geleistete Arbeit auch eine korrekte Rechnung vorlegen kann. Die Rechnungen müssen immer zum Beweis aufbewahrt und bei einer Kontrolle vorgelegt werden.
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Gibt es defekte Haushaltsgeräte wie Fernseher, Waschmaschine, Geschirrspüler oder Computer, welche repariert worden sind, kann ein Teil der entstandenen Kosten bei der Steuer eingespart werden.
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Beschäftigt man eine Köchin als Mini-Jobber, können 20 Prozent der anfallenden Lohnkosten, bis maximal 510€, abgesetzt werden.
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Wer ein zweites Haus im Ausland besitzt, kann die Kosten für das dort tätige Haushaltspersonal auch von der Steuer absetzen.
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Für berufstätige Eltern mit Kindern erkennt das Finanzamt für jedes Kind bis zu 4000€ Betreuungskosten an.
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Ebenso kann man einen Steuerberater aufsuchen und sich dort professionell beraten lassen.
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