Von der GEZ abmelden

von am 18. April 2012 in Allgemein

Von der GEZ abmelden
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Die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) macht es einem nicht leicht, wenn man sie endgültig abmelden möchte.
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Die Abmeldung muss per Post oder per Fax erfolgen. Ist man im Besitze eines Druckers, kann das nötige Formular im Internet auf der Seite http://www.gez.de/e160/e161/e1137/abmeldung_privat.pdf direkt ausgedruckt und anschließend ausgefüllt werden.
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Eine formlose, schnelle Kündigung ist bei der GEZ jedoch nicht so einfach möglich. Man muss in der Abmeldung sehr deutlich machen, dass man wirklich kein Gerät mehr besitzt, welches den Fernsehempfang ermöglicht. Deshalb sollte man sich bereits im Vorfeld eine gute Begründung suchen, die eindeutig beweist, dass man keine Geräte mehr besitzt.
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Meldet man die GEZ am Anfang des Monats ab, müssen die Gebühren immer noch bis zum Ende des Monats bezahlt werden. Deshalb ist es besser, wenn der Vertrag immer erst zum Ende des Monats gekündigt wird.
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Um die GEZ über einen längeren Zeitraum abzumelden, da man sich zum Beispiel im Ausland aufhält, muss erst sichergestellt werden, dass sich auch in diesem Fall keine Geräte mehr im Haus befinden. Auch wenn man selber nicht anwesend ist, könnten Bekannte mit einem Zweitschlüssel das Haus betreten und fernsehen.
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Man kann die GEZ nicht rückwirkend abmelden. Sie ist nur für volle Kalendermonate gültig und ebenfalls wird jede einzelne Abmeldung von der GEZ bestätigt und vermerkt.
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Zum Schluss ist es noch wichtig, die Unterschrift auf der Abmeldung nicht zu vergessen.







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