Vorteile einer OHG
von Matthias
am 21. April 2012
in Allgemein
Anmerkungen: Bei einer OHG handelt es sich um eine Personengesellschaft, die in das Handelsregister beim Amtsgericht eingetragen wird. Die OHG ist grundsätzlich eine Handelsgesellschaft, deren wirken auf einen Gewinn ausgerichtet ist. Die Gesellschafter der OHG können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein, wenn eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung einer der Gesellschafter der OHG ist. Dies muss aber auch im Firmennamen verdeutlicht werden.
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Die OHG wird durch die Eintragung ins Handelsregister registriert. Die OHG wird in der Abteilung A ins Handelsregister eingetragen. Durch die Registrierung ist die Handelsgesellschaft gut recherchierbar.
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Auch juristische Personen kommen als Gesellschafter der OHG infrage. Die Beteiligung einer juristischen Person muss aber aus der Rechtsform im Firmennamen hervorgehen. Firmen mit juristischen Personen brauchen keinen Gesellschafternamen in der Unternehmensbezeichnung führen, wohl aber die Rechtsform. Beispiele hierfür sind, Kaffeefilterhandelsgesellschaft entweder AG & Co OHG oder KG & Co OHG. Aber auch die Mischform Lebensmittelhandelsgesellschaft OHGmbH ist laut Handelsgesetzbuch erlaubt.
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Bei natürlichen Personen die eine OHG führen, muss zwingend der Name des oder der Gesellschafter auftauchen. Das Handelsgesetzbuch schreibt vor, wenn eine natürliche Person eine OHG gründet und eintragen lässt, dann haftet die Gesellschaft, sowohl mit dem Firmen- als auch dem Privatvermögen. Beispiele hierfür sind Emil Schuster OHG oder Landmaschinenvertrieb Meier OHG.
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Durch die Eintragung in das Handelsregister genießt die OHG eine hohe Anerkennung im Wirtschaftsleben. Eingetragene Gesellschaften, auch die Personengesellschaft der OHG, sind relativ offen, wie es der Name schon sagt.
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Durch die Haftung der normalen OHG mit Gesellschafts- und Privatvermögen, ist die Eintreibung offener Forderungen wesentlich leichter, als bei einer Gesellschaft, deren Haftung beschränkt ist.
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Die OHG ist ein Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB). Deshalb finden alle Regelungen des Handelsgesetzbuches auf die OHG Anwendung. Sowohl die Gewinnregelung, aber auch alle anderen Formalitäten des Handelsrechts.
Tags: Handelsregister, Handelsunternehmen, juristische Person, natürliche Person, OHG, Personengesellschaft, Sonstiges, Vorteile
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